Auf den Stock setzen heißt, ein Gehölz bis knapp über den Boden abzuschneiden, damit es aus dem Wurzelstock neu austreibt.
Es ist die stärkste Form des Verjüngungsschnitts. Laubgehölze wie Hainbuche, Rotbuche und Liguster tolerieren sie laut Merkblatt des Bayerischen Landesverbands. Alternativ verteilen Sie den Rückschnitt auf mehrere Jahre, indem Sie nacheinander einzelne Seiten kürzen.
Rechtlich ist das Auf-den-Stock-setzen vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Maßnahme gehört in die Zeit von Oktober bis Februar, am besten an einem frostfreien Tag im Spätwinter.
Die Arbeit erfordert Gerät für dicke Äste: Astschere, Säge oder eine Heckenschere mit großem Zahnabstand für einzelne Triebe. Entfernen Sie das Schnittgut, und düngen Sie im Frühjahr. Prüfen Sie vor dem Schnitt auf Winterquartiere.
Mehr dazu: Geräte für kräftige Triebe finden Sie bei den Heckenscheren für dicke Äste und im Ratgeber Hecke schneiden: Wann ist der richtige Zeitpunkt?.
Quelle: § 39 Abs. 5 BNatSchG (gesetze-im-internet.de); Merkblatt „Der richtige Heckenschnitt“, Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege. Keine Rechtsberatung.
Passende Geräte
Unsere Empfehlung: Einhell ARCURRA 18/55*Ideal für Hecken bis 2 m
Einhell GC-CH 1846 Li*Ideal für niedrige Hecken
Makita DUH607Z*Ideal für LXT-Besitzer
Bosch UniversalHedgeCut 18V-50*Ideal für Power-for-All-Besitzer
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