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- § 42 NachbG NRW
- 0,50 m bis 2 m Höhe
- 1,00 m über 2 m Höhe
- Sechs-Jahres-Frist
- Schonzeit 1. März bis 30. September
- Landesrecht-Portal
Kurz zusammengefasst: Das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) unterscheidet bei Hecken nur zwei Höhenstufen. Bis 2 m Höhe genügen 0,50 m Abstand zur Grenze, darüber sind es 1,00 m. Gemessen wird bei Hecken von der Seitenfläche aus. Für den Schnittzeitpunkt gilt unabhängig davon das Bundesrecht: In der Schonzeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber fasst Gesetzestexte allgemein verständlich zusammen. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Auskunft Ihrer Gemeinde. Bei einem konkreten Streit mit dem Nachbarn wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder das Schiedsamt.
Welche Regeln gelten für Hecken in Nordrhein-Westfalen?
Für Hecken in Nordrhein-Westfalen greifen drei Regelungsebenen ineinander: das Bundesnaturschutzgesetz für den Schnittzeitpunkt, das Nachbarrechtsgesetz des Landes für den Abstand zur Grenze und das Bürgerliche Gesetzbuch für überhängende Äste. Hinzu kommt das Ortsrecht Ihrer Gemeinde.
- Schnittzeitpunkt: § 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet vom 1. März bis 30. September, Hecken abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig. Die Details erklärt der Ratgeber Hecke schneiden: Wann ist der richtige Zeitpunkt?.
- Grenzabstand: Das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) regelt in § 42 die Abstände für Hecken. Die übrigen Pflanzenvorschriften stehen in den §§ 40 bis 48.
- Überhang: Ragen Zweige oder Wurzeln vom Nachbargrundstück herüber, gilt § 910 BGB. Eine allgemeine Übersicht über alle Länder bietet der Ratgeber Hecke und Nachbarrecht.
- Ortsrecht: § 42 NachbG NRW nennt selbst einen Vorbehalt: Die Abstände gelten nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt. Nach § 49 Abs. 2 NachbG NRW bleiben öffentlich-rechtliche Vorschriften vom Gesetz unberührt.
Welche Grenzabstände nennt das NachbG NRW für Hecken?
Das Landesgesetz kennt für Hecken zwei Stufen. Die Höhe der Hecke entscheidet, wie weit sie von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt stehen muss. Der folgende Datenblock gibt den Gesetzestext in Tabellenform wieder.
| Regelung | Paragraf | Wert |
|---|---|---|
| Hecke bis zu 2 m Höhe | § 42 Buchst. b | 0,50 m Abstand zur Grenze |
| Hecke über 2 m Höhe | § 42 Buchst. a | 1,00 m Abstand zur Grenze |
| Doppelter Abstand gegenüber landwirtschaftlich, gärtnerisch oder weinbaulich genutzten Grundstücken im Außenbereich sowie gegenüber Flächen, die ein Bebauungsplan dieser Nutzung vorbehält (höchstens 6 m) | § 43 | rechnerisch 1,00 m bis 2 m Höhe, 2,00 m darüber |
| Messung bei Hecken | § 46 | von der Seitenfläche aus |
| Ausschluss des Beseitigungsanspruchs | § 47 Abs. 1 | Klage nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen |
Quelle: Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW), §§ 42, 43, 46 und 47, veröffentlicht auf recht.nrw.de
Die Werte der Zeile zum doppelten Abstand haben wir aus § 43 abgeleitet: Das Gesetz schreibt dort „die doppelten Abstände nach den §§ 41 und 42“ vor. Aus 0,50 m werden demnach 1,00 m und aus 1,00 m werden 2,00 m. Die Regel betrifft vor allem Grundstücke am Ortsrand neben Äckern, Gärtnereien oder Weinbergen.
Den amtlichen Wortlaut lesen Sie im Landesrecht-Portal: Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen auf recht.nrw.de. Das Portal wird vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben.
Gut zu wissen: Der Gesetzestext definiert den Begriff „Hecke“ in § 42 nicht. Einzelne Ziersträucher fallen unter § 41 NachbG NRW. Dort gilt für stark wachsende Ziersträucher wie Flieder oder Haselnuss 1,00 m Abstand, für alle übrigen Ziersträucher 0,50 m. Ob eine Pflanzung als Hecke oder als Strauchreihe zählt, klärt im Streitfall das Gericht.
Wie wird der Abstand zur Grenze gemessen?
§ 46 NachbG NRW legt fest, wo das Maßband angesetzt wird. Bei Bäumen und Sträuchern misst man von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der er aus dem Boden tritt. Bei Hecken gilt eine eigene Regel: Der Abstand wird von der Seitenfläche aus gemessen. Maßgeblich ist demnach die Seite der Hecke, die der Grenze am nächsten liegt, nicht die Pflanzreihe.
Für Ihren Garten folgt daraus ein praktischer Punkt. Wächst eine Hecke über die Jahre seitlich in die Breite, rückt ihre Seitenfläche näher an die Grenze. Eine Hecke, die bei der Pflanzung genau 0,50 m Abstand hatte, kann diesen Abstand durch zu breiten Wuchs unterschreiten. Ein regelmäßiger Formschnitt der Seitenflächen hält das Maß ein. Die Breite können Sie mit einem Zollstock von der Grenzmarkierung aus prüfen.
Wann gelten die Grenzabstände nicht?
§ 45 Abs. 1 NachbG NRW zählt Fälle auf, in denen die Abstandsregeln der §§ 40 bis 44 nicht gelten. Für Hausgärten sind vor allem diese drei relevant:
- Öffentliche Flächen: Anpflanzungen an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und oberirdischen Gewässern von mehr als 4 m Breite sind ausgenommen (Buchst. a).
- Geschlossene Einfriedigung: Anpflanzungen hinter einer geschlossenen Einfriedigung, die diese nicht überragen, unterliegen keinem Grenzabstand (Buchst. c). Als geschlossen gilt auch eine Einfriedigung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume.
- Landschaftsplan: Anpflanzungen von Hecken, die ein rechtsverbindlicher Landschaftsplan vorsieht, sind ebenfalls ausgenommen (Buchst. f).
Außerdem können Nachbarn nach § 49 Abs. 1 NachbG NRW abweichende Regeln vereinbaren, sofern keine anderen Vorschriften entgegenstehen. Die Schriftform, die das Gesetz an anderen Stellen verlangt, kann dabei nicht abbedungen werden. Eine mündliche Absprache über einen geringeren Heckenabstand sollten Sie deshalb schriftlich festhalten.
Wie lange kann der Nachbar die Beseitigung verlangen?
Steht eine Hecke zu nah an der Grenze, kann der Nachbar die Beseitigung verlangen. Dieser Anspruch hat in Nordrhein-Westfalen eine feste Grenze: Nach § 47 Abs. 1 NachbG NRW ist er ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Nach demselben Absatz unterliegt der Anspruch nicht der Verjährung; entscheidend ist allein die Klagefrist.
Für Anpflanzungen, die schon bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhanden waren und deren Abstand dem früheren Recht entsprach, gilt ein Bestandsschutz (§ 45 Abs. 1 Buchst. e). Er endet, wenn Sie eine Ersatzanpflanzung vornehmen: Nach § 45 Abs. 3 gelten dann die heutigen Abstände. Auch eine neue Hecke müssen Sie mit dem vorgeschriebenen Grenzabstand pflanzen.
Verletzt jemand Vorschriften des Gesetzes, kann der Nachbar nach § 50 NachbG NRW Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen, soweit das Nachbarrechtsgesetz keine eigene Regelung trifft.
Wann darf ich meine Hecke in Nordrhein-Westfalen schneiden?
Für den Zeitpunkt ist das Bundesrecht maßgeblich. Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Von Oktober bis Februar sind starke Rückschnitte möglich.
Wer gegen das Schnittverbot verstößt, handelt ordnungswidrig. § 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG nennt den Verstoß, § 69 Abs. 7 BNatSchG setzt den Rahmen auf eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Wer dabei wissentlich ein Vogelnest zerstört, fällt unter § 69 Abs. 2 BNatSchG; dort reicht der Rahmen bis 50.000 Euro. Welche Summe im Einzelfall verhängt wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Die Landesregierungen dürfen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG per Rechtsverordnung erweiterte Verbotszeiträume festlegen. Fragen Sie deshalb vor einem größeren Rückschnitt bei Ihrer unteren Naturschutzbehörde nach. Mit dem Schnittkalender planen Sie die Termine über das Jahr.
Was gilt bei Ästen, die vom Nachbarn herüberragen?
§ 910 BGB gilt bundesweit und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Wurzeln, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, dürfen Sie abschneiden und behalten. Bei herüberragenden Zweigen gilt eine Bedingung: Sie müssen dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn er die Zweige nicht innerhalb der Frist entfernt, dürfen Sie selbst schneiden. Das Recht besteht nicht, wenn Wurzeln oder Zweige die Nutzung Ihres Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Setzen Sie die Frist schriftlich, zum Beispiel per Einschreiben, und wählen Sie einen Zeitraum, der in die schnittzulässige Zeit fällt. So vermeiden Sie einen Konflikt mit der Schonzeit.
So prüfen Sie Höhe und Abstand Ihrer Hecke in fünf Schritten
- Grenzverlauf klären: Suchen Sie die Grenzsteine oder Markierungen. Fehlen sie, hilft der Liegenschaftsplan Ihres Grundstücks.
- Seitenfläche messen: Legen Sie das Maßband von der Grenze rechtwinklig an die dem Nachbarn zugewandte Seitenfläche der Hecke an.
- Höhe bestimmen: Messen Sie die Heckenhöhe vom Boden bis zur Oberkante. Die Marke 2 m trennt in Nordrhein-Westfalen die beiden Abstandsstufen.
- Werte vergleichen: Halten Sie die Hecke bis 2 m Höhe, genügen 0,50 m. Darüber sind 1,00 m nötig. Grenzt Ihr Grundstück an Außenbereichsflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung, prüfen Sie § 43.
- Schnitt planen: Legen Sie Rückschnitte in die Monate Oktober bis Februar und halten Sie sich in der Schonzeit an schonende Pflegeschnitte.
Das richtige Werkzeug für die Heckenpflege nach NRW-Maßstab
Wer die Hecke dauerhaft auf 2 m oder darunter hält, schneidet sie regelmäßig, aber in kleinen Schritten. Dafür genügt ein Akku-Gerät mit mittlerer Schnittlänge. Der Zahnabstand legt fest, wie dicke Triebe das Messer fasst. Was der Wert bedeutet, steht im Glossar-Eintrag zum Zahnabstand. Eine Übersicht über passende Geräte finden Sie im Vergleich der Akku-Heckenscheren.
Die Kaufkriterien erklärt die Kaufberatung für Heckenscheren ausführlicher. Allgemeine Hinweise zum Schnitt selbst, etwa zur Trapezform, finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Heckenschnitt.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
Die Abstände unterscheiden sich von Land zu Land deutlich. Die Seiten zu weiteren Ländern führen die jeweiligen Gesetze mit Paragrafen auf:
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze in Nordrhein-Westfalen sein?
Das NachbG NRW nennt keine Höchsthöhe. Es koppelt die Höhe an den Abstand: Bis 2 m Höhe sind 0,50 m Abstand zur Grenze nötig, darüber 1,00 m. Eine Hecke von 2,50 m Höhe darf also stehen, wenn sie mindestens 1,00 m von der Grenze entfernt ist.
Von wo aus wird der Grenzabstand einer Hecke gemessen?
Nach § 46 NachbG NRW bei Hecken von der Seitenfläche aus. Bei Bäumen und Sträuchern misst man dagegen von der Mitte des Stammes dort, wo er aus dem Boden tritt.
Muss ich eine zu nah gepflanzte Hecke nach Jahren noch entfernen?
Der Beseitigungsanspruch ist nach § 47 Abs. 1 NachbG NRW ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen geklagt hat. Ersetzen Sie die Hecke jedoch durch eine neue Pflanzung, gelten für diese die aktuellen Abstände.
Darf ich meine Hecke im Sommer kürzen?
Radikale Schnitte sind vom 1. März bis 30. September nach § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, der nur den frischen Zuwachs entfernt, bleibt erlaubt. Vor jedem Schnitt sollten Sie die Hecke auf besetzte Nester prüfen.
Kann meine Gemeinde strengere Regeln erlassen?
Das NachbG NRW lässt öffentlich-rechtliche Vorschriften unberührt (§ 49 Abs. 2) und nennt in § 42 den Vorbehalt anderer öffentlich-rechtlicher Grenzabstände. Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einem Landschaftsplan können daher Vorrang haben. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Was darf ich mit Zweigen tun, die vom Nachbarn herüberwachsen?
Nach § 910 BGB setzen Sie dem Nachbarn zuerst eine angemessene Frist zur Beseitigung. Hält er sie nicht ein und beeinträchtigen die Zweige Ihr Grundstück, dürfen Sie diese selbst abschneiden. Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie ohne Frist abschneiden.
Quellen
- Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW), §§ 40 bis 50, Fassung vom 29.12.2021 – Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de (abgerufen am 03.11.2026)
- § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 03.11.2026)
- § 69 BNatSchG – Bußgeldvorschriften – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 03.11.2026)
- § 910 BGB – Überhang – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 03.11.2026)
- Einhell Akku-Heckenschere ARCURRA 18/55 – Produktangaben im Händlerangebot (abgerufen am 03.11.2026)
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